Mit dem sogenannten Investitionsbooster bietet der Staat eine attraktive Möglichkeit zur steuerlichen Entlastung: 75 % Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge – ergänzt durch reguläre Abschreibungen in den Folgejahren. Doch nicht jede Unternehmensform ist automatisch berechtigt. Finden Sie heraus, wer von der Förderung profitiert – und wie Sie gemeinsam mit uns clever und gezielt investieren können.

Wer ist berechtigt für die Sonderabschreibung bei E-Fahrzeugen?

Grundsätzlich gilt: Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die ein neues, rein elektrisches Fahrzeug für betriebliche Zwecke anschaffen, können die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Privatpersonen sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Wichtig: Die Sonderabschreibung steht ausschließlich dem wirtschaftlichen Eigentümer des Fahrzeugs zu – also demjenigen, der das Fahrzeug in seiner Bilanz führt. Leasingnehmer sind daher nicht berechtigt.

Welche Unternehmensformen profitieren?

Rechtsform Sonderabschreibung möglich? Voraussetzungen
Einzelunternehmer / Freiberufler
Ja
Fahrzeug muss dem Betriebsvermögen zugeordnet sein
Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
Ja
Bilanzierung im Rahmen der Gesellschaft notwendig
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH)
Ja
Fahrzeug im Anlagevermögen, betriebliche Nutzung

Entdecken Sie unsere sofort verfügbaren E-Fahrzeug-Angebote

Wichtige Details und Hintergründe

Zeitfenster

Gültig für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.

Staffelung
  • 75 % im Anschaffungsjahr

  • 10 % im Folgejahr

  • je 5 % im dritten und vierten Jahr

  • 3 % im fünften Jahr

  • 2 % im sechsten Jahr

Leasing-Falle

Ein Großteil gewerblicher Fahrzeuge sind geleast – und genau hier greift die Förderung nicht.

Zusätzlich verstärkte Steuervergünstigung bei Dienstwagenbesteuerung

Die Bruttolistenpreisgrenze für Elektro-Dienstwagen steigt von 70.000 € auf 100.000 €.

Steuervorteile clever nutzen – Ihre Chancen

  • Eigentümerstatus: Nur Sie als wirtschaftlicher Eigentümer (z. B. bei Kauf statt Leasing) können die Sonderabschreibung nutzen.

  • Liquiditätsvorteil: 75 % Ihrer Investitionskosten können sofort steuerlich geltend gemacht werden – das entlastet Ihren Gewinn und verbessert Ihren Cashflow deutlich im ersten Jahr.

  • Planbarkeit: Die Förderung ist zeitlich befristet – nutzen Sie den Zeitraum klug für strategische Investitionen.

Unsere Unsterstützung – Ihr Vorteil

Mit Autohaus Brosch haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie umfassend bei:

  • Auswahl passender E-Modelle, abgestimmt auf Ihre Anforderungen und Einsatzbereiche
  • Beratung zum optimalen Investitionszeitpunkt, um steuerliche Vorteile bestmöglich zu nutzen
  • Transparenter Überblick über Verfügbarkeiten, Lieferzeiten und aktuelle Herstellerangebote
  • Auf Wunsch: Unterstützung bei Förderanträgen und der steuerlichen Einordnung Ihrer Investition

Sie planen – wir kümmern uns um den Rest. Effizient, unkompliziert und individuell auf Sie zugeschnitten.

Kein Angebot mehr verpassen!

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an.

 

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Sie haben ein spezielles Anliegen? Per E-Mail oder Service-Hotline erhalten Sie schnell kompetente Hilfe.

Wünschen Sie einen Rückruf? Kein Problem! 
Bitte füllen Sie das Formular aus, wir rufen Sie gerne zurück.

Rückruf anfordern

Bitte füllen Sie das Formular aus, wir rufen Sie gerne zurück.